Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung
für die Bade- & Saunalandschaft der Kur- und Reiseverkehr Bad Tabarz kAöR
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Zweck der Haus-, Bade- und Saunaordnung
Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des medical wellness & spa resorts „tabbs“ in Bad Tabarz (nachfolgend „tabbs“ genannt).
2. Verbindlichkeit der Haus-, Bade- und Saunaordnung
• Die Haus- und Badeordnung des „TABBS“ in Bad Tabarz ist für alle Hausgäste verbindlich.
• Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Hausgast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
• Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Hausgast, es sei denn er kann nachweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.
• Die Hausgäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Ruhe zuwiderläuft. Ferner ist jede Handlung zu unterlassen, welche eine Gefährdung der eignen Person oder anderer Hausgäste darstellt.
• Innerhalb der Gebäude besteht Rauchverbot, außerhalb darf nur in den gekennzeichneten Bereichen geraucht werden.
• Das Personal und weitere Beauftragte des „tabbs“ in Bad Tabarz üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des medical wellness & spa resorts „tabbs“ in Bad Tabarz ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
• Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sämtliche andere Badebekleidung, welche aus religiösen oder moralischen Gesichtspunkten getragen wird, ist erlaubt, soweit es sich um übliche Badetextilmaterial handelt.
• In der Zeit von Oktober bis März ist das Außengelände gesperrt. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
• Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung bedarf.
• Die Nutzung von Handys und Tablets in der Sauna, dem Saunagarten sowie dem Saunaruhehaus ist untersagt.
• Das tabbs behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
• Alle Sport- und Spielgeräte, Einrichtungsgegenstände sowie sonstige Zusatzeinrichtungen stehen jedem Hausgast zeitlich begrenzt, je nach Besucheraufkommen und Nachfrage zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen des Bades.
• Zur Sicherheit der Hausgäste werden Teilbereiche des Gebäudes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Kameras überwacht. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Die videoüberwachten Bereiche sind anhand der Beschilderung vor Ort erkennbar.
• Vor der Benutzung der Saunaeinrichtung empfiehlt es sich einen Arzt zur persönlichen Verträglichkeit sowie zu möglichen Gesundheitsrisiken zu befragen. Die ausgehängten Sauna-Hinweise sind zu beachten.
• Das Benutzen von Bürsten jeglicher Art, in den Saunen sowie den Duschbereichen ist untersagt
• Der Aufenthalt im Bereich Sport- und Gesundheitsstudio ist nur mit entsprechender Zutrittsberechtigung gestattet.
• Das Training an den Geräten im Sport- und Gesundheitsstudio ist ausschließlich nach Einweisung des Hausgastes durch einen Mitarbeiter des tabbs erlaubt.
• Die Einrichtungen des Sport- und Gesundheitsstudios des tabbs sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Personals, insbesondere bei der Nutzung der Trainingsgeräte und der zum Training zur Verfügung stehen Gegenstände ist Folge zu leisten.
• Die Anweisungen des Personals insbesondere bei der Nutzung der Geräte im Sport- und Gesundheitsstudio dienen der Sicherstellung der richtigen Trainingsausführung, sie sollen die Gesundheit des Hausgastes schützen, daher kann der Hausgast bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals ein Zutrittsverbot ausgesprochen werden.
• Bei Verlust des Chiparmbandes ist der Wiederbeschaffungswert von € 12,50 zu entrichten.
• Das Mitbringen, der Handel und das Konsumieren von Cannabis ist in der gesamten Einrichtung verboten.
• Der Zutritt der Anlage unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, insbesondere Alkohol und Cannabis ist untersagt.
3. Hausgäste
• Jeder Hausgast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
• Bei Überschreitung der Nutzungszeit besteht einen Nachzahlpflicht.
• Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der Anlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
• Jeder Hausgast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallsrisiko beachten, dass z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
• Nichtschwimmer und Kinder unter 7 Jahre sind von sorgeberechtigten Personen zu beaufsichtigen bzw. dürfen nicht allein die Wasserflächen benutzen.
• Für Kinder unter 11 Jahren und ohne Schwimmabzeichen Bronze ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als ein Kind begleiten.
• Zur Saunaanlage haben Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
• Die Nutzung des Schwimmerbeckens ist nur von Personen, die mindestens das Schwimmabzeichen Seepferdchen vorweisen können gestattet. Eine Nutzung des Schwimmerbeckens mit Schwimmhilfen ist nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind lediglich die durch das hauseigene Personal durchgeführten Schwimmkurse.
• Das Umziehen in den Gängen des gesamten Umkleidebereichs ist nicht gestattet. Es wird auf die Nutzung der der Umkleidekabinen verwiesen.
• In der Sauna ist das Aufhängen nasser Badebekleidung ausschließlich im Duschrondell erlaubt. Das Aufhängen über Heizungen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet.
• Finden Hausgäste Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird umgehend eine Mitteilung an das Personal gegeben.
4. Eintrittspreise, Vergünstigungen
• Der Eintritt wird nach Zahlung der aktuell gültigen Eintrittspreise gewährt.
• Alle von der Kur- und Reiseverkehr Bad Tabarz kAöR gewährten Rabatte, Ermäßigungen und Nachlässe werden unter „Vergünstigungen“ zusammengefasst. Die von der Kur- und Reiseverkehr Bad Tabarz kAöR gewährten Vergünstigungen sind nicht kombinierbar. Es ist lediglich die Inanspruchnahme einer Vergünstigung pro Person und Eintritt möglich.
• Der Eintritt mit dem Bad Tabarzer Freizeitpass ist einmal am Tag möglich, Verlängerungen sind nach dem jeweils gültigen Tarif buchbar.
• Der Betrieb von Einzelleistungen im Bad- und Saunabereich (bspw. Attraktionen) können nicht zu jeder Zeit garantiert werden.
5. Öffnungszeiten
• Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.
• Das tabbs kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon bei vorliegender Notwendigkeit einschränken. Notwendigkeit besteht insbesondere bei starkem Besucherandrang oder wenn aus anderen Gründen (z.B. Unfall, höhere Gewalt, Naturereignisse, betriebliche Erfordernisse) die Benutzung des Bades oder Teile davon nicht möglich ist. Über die Nichtverfügbarkeit wird das tabbs seine Hausgäste unverzüglich informieren. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis ganz oder teilweise durch Ausgabe eines Gutscheins in gleichwertiger Höhe zur späteren Nutzung erstattet.
• Der Zutritt ist nicht gestattet:
1. Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
2. Personen die Tiere bei sich führen,
3. Personen die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (InfSG) oder offenen Wunden oder Hautauschlägen leiden,
4. Kindern unter 7 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen,
5. Personen die das Bad gewerblich oder zu nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
6. Haftung
• Die Hausgäste benutzen das Bad einschließlich sämtlicher Einrichtungen auf eigene Gefahr. Einrichtungen wie z.B. Sportgeräte, Spielplätze usw. sind ausschließlich nach den ausgewiesenen Regeln zu benutzen.
• Das tabbs haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegeäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Hausgastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Hausgast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des tabbs, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Hausgast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden Gründen (vgl. 4 b)) nicht teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz b) gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
• Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, von Beschäftigten oder von Erfüllungsgehilfen des tabbs ursächlich ist und sofern nicht ausnahmsweise eine besondere Sicherungspflicht besteht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Geld und Wertsachen aufseiten des tabbs grundsätzlich keine Bewachung erfolgt oder Sorgfaltspflichten übernommen werden. Insbesondere wird kein Verwahrungsvertrag begründet. Das tabbs haftet für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dem Hausgast wird daher geraten, keine nicht erforderlichen Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Gegenstände stets ordnungsgemäß verschlossen sind.
• Der Hausgast haftet für jeden Schaden, den er durch unsachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad des tabbs zufügt.
• Der Gast muss Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel sowie die Datenträger des Zahlungssystems so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Chiparmband zu tragen und nicht unbeaufsichtigt im Bad liegen zu lassen. Der Nachweis des Einhaltens der ordnungsgemäßen Verfahren obliegt im Streitfall dem Gast.
7. Verhaltensregeln
• Die Hausgäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
• Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr dieser Speisen ist nicht erlaubt.
• Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
• Die Verwendung von Körperreinigungs- und pflegemitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
• Hausgäste dürfen Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten. Die Wechsel- und Sammelumkleiden dienen nur zum An- und Auskleiden. Die Garderobe ist in den Spinden unterzubringen. Die Spinde sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider im Bade- und Saunabereich ist nicht gestattet.
• Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas und Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
• Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal angehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
8.Streitbeilegung
Das tabbs ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Stand Juni 2026

